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Lärmpegel - Bahnverkehr

Lärmaktionsplan vom Eisenbahn-Bundesamt

An den Haupteisenbahnstrecken des Bundes wird vom Eisenbahn-Bundesamt zur Zeit ein bundesweiter Lärmaktionsplans erstellt. Zur Bewertung der Lärmsituation möchte man auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zurückgreifen.

Noch bis zum 25. August 2017 können Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen sowie weitere Einrichtungen die von Schienenlärm betroffen sind, ihre Lärmsituation bewerten.

Hier finden Sie die Lärmkarten und Formulare zur Beteiligung:

 

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Um schädliche Auswirkungen und Belästigungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und sogar zu verringern, gibt es eine EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu werden die Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt.

Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über.

 

Der Lärmaktionsplan vom Eisenbahn-Bundesamt wird bis Mitte des Jahres 2018 in folgenden Schritten erstellt:

  • 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (30.06.2017 - 25.08.2017)
  • Erstellung des Lärmaktionsplanes Teil A
  • Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes Teil A
  • 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteilung (24.01.2018 - 07.03.2018)
  • Erstellung des Lärmaktionsplanes Teil B
  • Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes Teil B

Der Plan soll dann aller 5 Jahre aktualisiert und weitergeführt werden.

Bisher gibt es schon über 12.000 Beteilgungen. Nutzen auch Sie Ihre Chance und Informieren Sie die Bahn über Ihre Lärmsituation.

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