Lärmaktionsplan vom Eisenbahn-Bundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt bundesweite Lärmaktionspläne für Haupteisenbahnstrecken. Grundlage sind Lärmkarten, gesetzliche Vorgaben und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Entlang der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt das Eisenbahn-Bundesamt bundesweite Lärmaktionspläne. Ziel ist es, die Belastung durch Schienenlärm systematisch zu erfassen und langfristig zu reduzieren.
Zur Bewertung der Lärmsituation wird dabei ausdrücklich auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zurückgegriffen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Lärmschutzvereinigungen können ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen.
Im Rahmen der damaligen Beteiligungsphase stellte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten und Online-Formulare zur Verfügung, über die Betroffene ihre Lärmsituation dokumentieren konnten.
Weitere Informationen und Materialien wurden über die Plattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de
bereitgestellt.
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Die rechtliche Grundlage für Lärmaktionspläne bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Sie verfolgt das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu verringern.
Dazu werden Lärmschwerpunkte mithilfe einer strategischen Lärmkartierung ermittelt. Auf Basis dieser Karten werden anschließend unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne erarbeitet.
In Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt.
Erstellung des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten erarbeitet:
1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erstellung des Lärmaktionsplans – Teil A
- Veröffentlichung des Lärmaktionsplans – Teil A
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erstellung des Lärmaktionsplans – Teil B
- Veröffentlichung des Lärmaktionsplans – Teil B
Die Lärmaktionspläne sollen anschließend alle fünf Jahre überprüft, aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die hohe Zahl an Beteiligungen zeigt, dass Schienenlärm für viele Menschen eine relevante Belastung darstellt. Lärmaktionspläne bieten Betroffenen die Möglichkeit, ihre Situation sichtbar zu machen und in langfristige Planungen einzubringen.
Sie sind damit ein wichtiges Instrument zur systematischen Auseinandersetzung mit Umgebungslärm – insbesondere in dicht besiedelten Gebieten entlang von Bahnstrecken.
